Tierhaltung: nach Tierseuchenrecht anzeigepflichtige Haltungen
Allgemeine Hinweise
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner,
Tauben, Truthühner oder Wachteln halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Haltung dem zuständigen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Dabei sind Name, Anschrift und der Anzahl der im
Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsrichtung und der Standort der jeweiligen Tierart mitzuteilen. Auch
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Tierhalter erhält vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Registrier-nummer.
Rinder- und Schweinehalter müssen zusätzliche Meldungen an Datenbanken durchführen. Nähere
Auskünfte erteilt dazu das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
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