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3. September 2010  
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Tierhaltung: nach Tierseuchenrecht anzeigepflichtige Haltungen

Allgemeine Hinweise

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Haltung dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Dabei sind Name, Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, deren Nutzungsrichtung und der Standort der jeweiligen Tierart mitzuteilen. Auch Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Der Tierhalter erhält vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Registrier-nummer.

Rinder- und Schweinehalter müssen zusätzliche Meldungen an Datenbanken durchführen. Nähere Auskünfte erteilt dazu das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

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