Lebensmittelüberwachung
Allgemeine Hinweise
Welche Aufgaben hat die Lebensmittelüberwachung ?
- Betriebskontrollen bei Herstellern, Händlern und Inverkehrbringern von Lebensmittel aller Art
und Bedarfsgegenständen hinsichtlich hygienischer Belange
- Probennahmen laut Vorgabe des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes
Mecklenburg-Vorpommern
- Aufklärung und Beratung der Gewerbetreibenden aus oben angeführten Bereichen und der
Verbraucher
- Verbraucherschutz
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, z.B. Zuarbeit für das Ordnungs- oder Bauordnungsamt
hinsichtlich Gaststättenerlaubnisse und Baugenehmigungen u.a.
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