Hausschlachtungen
Allgemeine Hinweise
Durch die amtliche Untersuchung von Schlachttieren vor der Schlachtung und
die Untersuchung des Fleisches soll der Verbraucher vor Gefahren durch den
Verzehr von Fleisch kranker Tiere geschützt werden. Dies gilt nicht nur für
gewerbliche Schlachtungen, sondern auch für Hausschlachtungen von Rindern,
Schweinen, Schafen, Ziegen oder Pferden. Lediglich für Kaninchen und Geflügel
gibt es keine Untersuchungspflicht, solange das Fleisch ausschließlich im
eigenen Haushalt verzehrt wird.
Rinder, Schafe und Ziegen unterliegen ab einem bestimmten Alter auch bei
Hausschlachtungen der Untersuchungspflicht auf
BSE.
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