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3. September 2010  
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Hausschlachtungen

Allgemeine Hinweise

Durch die amtliche Untersuchung von Schlachttieren vor der Schlachtung und die Untersuchung des Fleisches soll der Verbraucher vor Gefahren durch den Verzehr von Fleisch kranker Tiere geschützt werden. Dies gilt nicht nur für gewerbliche Schlachtungen, sondern auch für Hausschlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen oder Pferden. Lediglich für Kaninchen und Geflügel gibt es keine Untersuchungspflicht, solange das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verzehrt wird.
Rinder, Schafe und Ziegen unterliegen ab einem bestimmten Alter auch bei Hausschlachtungen der Untersuchungspflicht auf  BSE.

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