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3. September 2010  
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Wohngeld

Allgemeine Hinweise

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, hat man einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Dieser Anspruch sollte wahrgenommen werden, um zu erschwinglichen Kosten in einer angemessenen Wohnung leben zu können. Die Beantragung von Wohngeld erfolgt in den Wohngeldstellen der Stadt oder des Amtes, wo der jeweilige Wohnsitz ist.

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