Wohngeld
Allgemeine Hinweise
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt werden, hat man einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Dieser
Anspruch sollte wahrgenommen werden, um zu erschwinglichen Kosten in einer
angemessenen Wohnung leben zu können. Die Beantragung von Wohngeld erfolgt in
den Wohngeldstellen der Stadt oder des Amtes, wo der jeweilige Wohnsitz ist.
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