Leistungen für Opfer von Willkürakten und Verfolgungsmaßnahmen des SED- Regimes
Allgemeine Hinweise
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausgleichsleistung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist die Vorlage einer Rehabilitierungsbescheinigung. (Antragsfrist endete bereits am 31.12.1999)
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