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3. September 2010  
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Leistungen für Opfer von Willkürakten und Verfolgungsmaßnahmen des SED- Regimes

Allgemeine Hinweise

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausgleichsleistung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist die Vorlage einer Rehabilitierungsbescheinigung.
(Antragsfrist endete bereits am 31.12.1999)

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