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3. September 2010  
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Leistungen für Asylbewerber

Allgemeine Hinweise

Leistungen für Asylbewerber erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, einen Antrag auf Asyl gestellt haben und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind sowie Ausländer, die um Asyl nachgesucht haben und Ausländer die eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung besitzen.

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