Landesblindengeld / Blindenhilfe
Allgemeine Hinweise
Landesblindengeld erhalten Personen, die im Besitz eines gültigen
Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ oder eines Bescheides über
die Feststellung einer hochgradigen Sehbehinderung sind.
Blindenhilfe erhalten Personen, die die Voraussetzungen für das
Landesblindengeld erfüllen und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
dem Merkzeichen „BL“ sind. Hochgradig Sehbehinderte haben keinen Anspruch.
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