Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Sozialamt

Landesblindengeld / Blindenhilfe

Allgemeine Hinweise

Landesblindengeld erhalten Personen, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ oder eines Bescheides über die Feststellung einer hochgradigen Sehbehinderung sind.
Blindenhilfe erhalten Personen, die die Voraussetzungen für das Landesblindengeld erfüllen und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „BL“ sind. Hochgradig Sehbehinderte haben keinen Anspruch.
 

Informationen
Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Grundlage
Hintergrundinfo
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim