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3. September 2010  
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Kriegsopferfürsorge

Allgemeine Hinweise

Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Die Kriegsopferfürsorge stellt in Ergänzung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz individuelle Hilfen im Einzelfall bereit.

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