Kriegsopferfürsorge
Allgemeine Hinweise
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Die Kriegsopferfürsorge stellt in Ergänzung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz individuelle Hilfen im Einzelfall bereit.
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