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3. September 2010  
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Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

Allgemeine Hinweise

Hilfe zur Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird Personen gewährt, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

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