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3. September 2010  
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Hilfe zum Lebensunterhalt

Allgemeine Hinweise

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur denjenigen Bedürftigen zu, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen erhalten - also weder Arbeitslosengeld II (als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als 65 Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte).
 

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