Hilfe zum Lebensunterhalt
Allgemeine Hinweise
Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur denjenigen
Bedürftigen zu, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften sonst keine Leistungen
erhalten - also weder Arbeitslosengeld II (als erwerbsfähige Personen im Alter
von 15 bis 65 Jahren) noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als
65 Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte).
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