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3. September 2010  
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Allgemeine Hinweise

Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie gibt es seit dem 01.01.2003. Seit dem 01.01.2005 sind die Vorschriften des Grundsicherungsgesetzes Bestandteil des Sozialgesetzbuches XII. Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Basisleistung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Grundsicherungsleistung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen absichern, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dadurch soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe werden Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn sie nicht über ein sehr hohes Einkommen (mehr als 100.000,00 Euro/Jahr) verfügen.
 

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