Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Allgemeine Hinweise
Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie gibt es seit dem
01.01.2003. Seit dem 01.01.2005 sind die Vorschriften des
Grundsicherungsgesetzes Bestandteil des Sozialgesetzbuches XII. Die
Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Basisleistung im Alter und bei
Erwerbsminderung.
Die Grundsicherungsleistung soll den grundlegenden Bedarf für den
Lebensunterhalt von Personen absichern, die wegen Alters oder auf Grund voller
Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und
deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dadurch
soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe werden Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt
herangezogen, wenn sie nicht über ein sehr hohes Einkommen (mehr als 100.000,00
Euro/Jahr) verfügen.
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