Frühförderung (Kinder)
Allgemeine Hinweise
Eingliederungshilfe für ambulante Frühförderung ist die frühstmögliche Hilfe
für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder. Die Fördereinheiten werden
als Einzel- oder Gruppenförderung erbracht, meist in der Häuslichkeit, aber auch
in der Frühförderstelle oder der Kindertageseinrichtung.
Ziel ist die frühstmögliche Abwendung einer drohenden Behinderung, die
Verlangsamung des fortschreitenden Verlaufs einer Behinderung oder die Minderung
oder Beseitigung der Folgen einer Behinderung..
Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen ist eine Eingliederungshilfe
in teilstationärer Form. Sie ermöglicht und sichert die Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft. Die Förderung der Kinder erfolgt in integrativen
Kindertagesstätten (Integrativgruppen, die von behinderten oder von
Behinderung bedrohten Kindern und von nicht behinderten Kindern besucht erden),
in Form von Einzelintegration (Aufnahme einzelner oder von Behinderung
bedrohter Kinder in eine Regeleinrichtung) und in Sonderkindergärten und
Sondergruppen für sinnesbehinderte, körperbehinderte oder mehrfachbehinderte
Kinder.
Fahrkosten werden einzelfallbezogen abgerechnet.
Beide Leistungen können einzeln erbracht werden, sich aber auch ergänzen.
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