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3. September 2010  
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen

Allgemeine Hinweise

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

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