Eingliederungshilfe für Suchtkranke
Allgemeine Hinweise
Suchtkranke Männer und Frauen können bei entsprechender Notwendigkeit Hilfe zur Ein-
gliederung nach dem SGB XII erhalten, wenn therapeutische Maßnahmen von Seiten
der Rentenversicherungsträger und Krankenkasse abgelehnt wurden.
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