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3. September 2010  
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Eingliederungshilfe für Suchtkranke

Allgemeine Hinweise

Suchtkranke Männer und Frauen können bei entsprechender Notwendigkeit Hilfe zur Ein-
gliederung nach dem SGB XII erhalten, wenn therapeutische Maßnahmen von Seiten
der Rentenversicherungsträger und Krankenkasse abgelehnt wurden.

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