Bestattungskosten
Allgemeine Hinweise
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag übernommen,
soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu
tragen.
Hierbei ist es Sache des Antragstellers/Antragstellerin den Nachweis zu
erbringen, ob und ggfl. wie viele vorrangig oder nachrangig zur Bestattung
Verpflichtete vorhanden sind. Erst wenn feststeht, dass alle Verpflichteten die
Kostentragung nicht zugemutet werden kann, ist eine Übernahme von
Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln möglich.
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