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3. September 2010  
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Bestattungskosten

Allgemeine Hinweise

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Hierbei ist es Sache des Antragstellers/Antragstellerin  den Nachweis zu erbringen, ob und ggfl. wie viele vorrangig oder nachrangig zur Bestattung Verpflichtete vorhanden sind. Erst wenn feststeht, dass alle Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann, ist eine Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln möglich.

 

 

 

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