Kommunalaufsicht
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Informationen (Beschreibung des Dienstes)
Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgabe der unteren Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinden, Ämter und Zweckverbände wahr. Sie berät, überwacht, prüft bzw. genehmigt:
- die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit,
- die Satzungsangelegenheiten der Kommunen und Zweckverbände,
- die Haushaltspläne der Gemeinden und Ämter,
- Verträge zur Veräußerung von Vermögen und die Bestellung von Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und die Gewährung von Darlehenshingaben,
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen der Kommunen auf Sonderbedarfszu-
weisungen und zu anderen Finanzzuweisungen,
- die wirtschaftliche Betätigung der Kommune sowie der Wirtschafts- und Betriebsführung kommunaler Unternehmen und Zweckverbände.
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