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3. September 2010  
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Kommunalaufsicht

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Informationen (Beschreibung des Dienstes)

Die Kommunalaufsicht nimmt die Aufgabe der unteren Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinden, Ämter und Zweckverbände wahr. Sie berät, überwacht, prüft bzw. genehmigt:

  • die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit,
  • die Satzungsangelegenheiten der Kommunen und Zweckverbände,
  • die Haushaltspläne der Gemeinden und Ämter,
  • Verträge zur Veräußerung von Vermögen und die Bestellung von Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und die Gewährung von Darlehenshingaben,
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen der Kommunen auf Sonderbedarfszu-
    weisungen und zu anderen Finanzzuweisungen,
  • die wirtschaftliche Betätigung der Kommune sowie der Wirtschafts- und Betriebsführung kommunaler Unternehmen und Zweckverbände.

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