Kreiselternrat
Allgemeine Hinweise
In den Landkreisen bilden die Vorsitzenden bzw. die Delegierten der Schulelternräte den Kreiselternrat. Aus ihrer Mitte wird ein Vorstand gewählt, dem ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und bis zu sechs weitere Mitglieder angehören. Der Kreiselternrat berät Fragen, die für alle Schulen im Landkreis von besonderer Bedeutung sind.
Der notwendige Geschäftsbedarf wird vom Landkreis zur Verfügung gestellt.
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