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Kindertagesförderung

Allgemeine Hinweise

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist gesetzlich verankert in den §§ 22 bis 24a des Sozialgesetz -Achtes Buches- (SGB VIII) sowie im Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege sowie des 2. Änderungsgesetzes.

"Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege erfüllt damit einen eigenständigen-familienunterstützenden Auftrag. Dieser umfasst die Bildung, Betreuung und Erziehung in Krippen, Kindergärten und Horten sowie in der Tagespflege für einen Teil des Tages oder ganztägig.
Ziel ist es in erster Linie dem Kind Bildungsangebote zu gewährleisten, in dem es die Möglichkeit hat selbstbildend eigenaktiv seine Umgebung zu erobern.
Dabei ist der Auftrag einer Einrichtung gezielt auf die Individualität jeder einzelnen kindlichen Persönlichkeit gerichtet, in der Chancengleichheit, Verhinderung von Ausgrenzungen und Förderung seiner Kompetenzen zu sichern sind.

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