Kindertagesförderung
Allgemeine Hinweise
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
ist gesetzlich verankert in den §§ 22 bis 24a des Sozialgesetz -Achtes Buches- (SGB
VIII) sowie im Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und
in der Tagespflege sowie des 2. Änderungsgesetzes.
"Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit."
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege
erfüllt damit einen eigenständigen-familienunterstützenden Auftrag. Dieser
umfasst die Bildung, Betreuung und Erziehung in Krippen, Kindergärten und Horten
sowie in der Tagespflege für einen Teil des Tages oder ganztägig.
Ziel ist es in erster Linie dem Kind Bildungsangebote zu gewährleisten, in dem
es die Möglichkeit hat selbstbildend eigenaktiv seine Umgebung zu erobern.
Dabei ist der Auftrag einer Einrichtung gezielt auf die Individualität jeder
einzelnen kindlichen Persönlichkeit gerichtet, in der Chancengleichheit,
Verhinderung von Ausgrenzungen und Förderung seiner Kompetenzen zu sichern sind.
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