Erstattung von Fahrtkosten
Allgemeine Hinweise
Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Parchim, die eine Schule außerhalb des Landkreises besuchen, haben auf Antrag Anspruch auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung bis zur Kreisgrenze.
Beachten Sie:
Satzung zur Schülerbeförderung
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