Amtsvormundschaft
Allgemeine Hinweise
Für ein minderjähriges Kind muss eine Vormundschaft errichtet und ein Vormund
bestellt werden, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht. Der Vormund ist
Inhaber der Personen- und Vermögenssorge. Bei der Amtsvormundschaft ist das
Jugendamt Vormund.
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