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3. September 2010  
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Amtsvormundschaft

Allgemeine Hinweise

Für ein minderjähriges Kind muss eine Vormundschaft errichtet und ein Vormund bestellt werden, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht. Der Vormund ist Inhaber der Personen- und Vermögenssorge. Bei der Amtsvormundschaft ist das Jugendamt Vormund.

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