Trinkwasserversorgungsanlagen (Überwachung)
Allgemeine Hinweise
Alle Betreiber von
Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser
regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter
untersuchen lassen und die Befunde dem Gesundheitsamt vorlegen. Oberstes Ziel
ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung
durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.
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