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3. September 2010  
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Trinkwasserversorgungsanlagen (Überwachung)

Allgemeine Hinweise

Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Gesundheitsamt vorlegen. Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.
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