Medizinalaufsicht
Allgemeine Hinweise
Die Gesundheitsämter haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich auf dem Gebiet
des Gesund-heitswesens tätigen Personen zu erfassen. Sie überwachen die
Berufsausübung derjenigen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Personen,
für die keine Kammer nach dem Heil-berufsgesetz besteht. Es wird darauf
geachtet, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt oder unerlaubt eine
Berufsbezeichnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens führt.
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