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3. September 2010  
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Medizinalaufsicht

Allgemeine Hinweise

Die Gesundheitsämter haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich auf dem Gebiet des Gesund-heitswesens tätigen Personen zu erfassen. Sie überwachen die Berufsausübung derjenigen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Personen, für die keine Kammer nach dem Heil-berufsgesetz besteht. Es wird darauf geachtet, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt oder unerlaubt eine Berufsbezeichnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens führt.

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