Bescheinigung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Allgemeine Hinweise
Das Infektionsschutzgesetz behandelt in den §§ 42 und 43 die gesundheitlichen Anforderungen an Mitarbeiter, die bei ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Personen, die in diesem Bereich beschäftigt sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen.
Dies gilt für alle Personen die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Lebensmitteln, in Berührung kommen.
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