Verkehrsregelnde Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Hier können Sie einen Antrag auf die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen stellen.
Die Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedarf der verkehrsrechtlichen Genehmigung. Die Unternehmer müssen vor Beginn der Arbeiten - unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Ebenso, ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.
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