Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Straßenverkehrsamt

Umstellung Fahrerlaubnis (Information)

Allgemeine Hinweise

Ein Pflichtumtausch ist derzeit nicht vorgesehen.
Für Inhaber einer LKW-Fahrerlaubnis wurde eine Befristung der Geltungsdauer eingeführt. Die Fahrerlaubnis erlischt mit dem 50ten Geburtstag. Die Verlängerung sollte daher ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Bei Reisen ins Ausland ist es sinnvoll, seinen "alten" Führerschein in den neuen Führerschein in Scheckkartenformat zu tauschen. Für Reisen außerhalb Europas wird zusätzlich ein Internationaler Führerschein benötigt. Voraussetzung für den Internationalen Führerschein ist der Besitz des EURO-Führerscheines.

Informationen
Allgemeine Hinweise
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim