Umstellung Fahrerlaubnis (Information)
Allgemeine Hinweise
Ein Pflichtumtausch ist derzeit nicht
vorgesehen.
Für Inhaber einer LKW-Fahrerlaubnis wurde eine Befristung der Geltungsdauer
eingeführt. Die Fahrerlaubnis erlischt mit dem 50ten Geburtstag. Die Verlängerung
sollte daher ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Bei Reisen ins Ausland ist es sinnvoll, seinen "alten" Führerschein in den neuen
Führerschein in Scheckkartenformat zu tauschen. Für Reisen außerhalb Europas
wird zusätzlich ein Internationaler Führerschein benötigt. Voraussetzung für den
Internationalen Führerschein ist der Besitz des EURO-Führerscheines.
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