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3. September 2010  
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Sonntagsfahrverbot

Allgemeine Hinweise

Hier können Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot stellen.

Das Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen gilt an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.

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