Kfz-Zulassung auf eine juristische Person
Allgemeine Hinweise
Die Zulassung auf eine Firma ist nur möglich, wenn es sich bei der Firma um
eine juristische Person handelt. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Firma im
Handelsregister eingetragen ist.
Ansonsten sind folgende Firmen juristische Personen: AG; GmbH; OHG und KG;
eingetragene Vereine.
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