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3. September 2010  
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Kfz-Zulassung auf eine juristische Person

Allgemeine Hinweise

Die Zulassung auf eine Firma ist nur möglich, wenn es sich bei der Firma um eine juristische Person handelt. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Ansonsten sind folgende Firmen juristische Personen: AG; GmbH; OHG und KG; eingetragene Vereine.
 

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