Kfz-Zulassung auf eine GbR
Allgemeine Hinweise
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist keine juristische Person. Mit
der Anerkennung der beschränkten Rechtsfähigkeit der GbR im Jahr 2001 durch das
Urteil des BGH vom 23. Oktober 2001 (BGH NJW 2002) mangelt es der GbR immer noch
am Status einer juristischen Person. Dieser fehlende Status einer juristischen
Person hindert die GbR ein Fahrzeug auf den Namen der Gesellschaft zuzulassen.
Der Name der GBR ist gesetzlich nicht geregelt. Die Gesellschaft wird nicht in
das Handelsregister eingetragen und die Gesellschafter haften als
Gesamtschuldner für Ihr Gesamtvermögen.
Eine Firmenbezeichnung kann jedoch auf Wunsch in den Fahrzeugpapieren ergänzt
werden.
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