Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Straßenverkehrsamt

Kfz-Zulassung auf eine GbR

Allgemeine Hinweise

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist keine juristische Person. Mit der Anerkennung der beschränkten Rechtsfähigkeit der GbR im Jahr 2001 durch das Urteil des BGH vom 23. Oktober 2001 (BGH NJW 2002) mangelt es der GbR immer noch am Status einer juristischen Person. Dieser fehlende Status einer juristischen Person hindert die GbR ein Fahrzeug auf den Namen der Gesellschaft zuzulassen.
Der Name der GBR ist gesetzlich nicht geregelt. Die Gesellschaft wird nicht in das Handelsregister eingetragen und die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner für Ihr Gesamtvermögen.
Eine Firmenbezeichnung kann jedoch auf Wunsch in den Fahrzeugpapieren ergänzt werden.
 

Informationen
Allgemeine Hinweise
Hintergrundinfo
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim