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3. September 2010  
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Genehmigung zur Personenbeförderung

Allgemeine Hinweise

Hier können Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Genehmigung für die Personenbeförderung stellen.

Die Genehmigungspflicht besteht für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, mit Straßenbahnen und Obussen. Der Landkreis Parchim ist für die Genehmigungserteilung bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit PKW/KOM sowie der Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen) zuständig. Die nachzuweisenden Genehmigungsvoraussetzungen sind sehr umfangreich, so dass ein persönliches Beratungsgespräch vor Antragstellung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sehr zu empfehlen ist.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.

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