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3. September 2010  
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Ferienreiseverordnung

Allgemeine Hinweise

Hier können Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ferienreiseverordnung stellen.

Das Verkehrsverbot für LKW (Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW) gilt auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen vom 01. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.

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