Ferienreiseverordnung
Allgemeine Hinweise
Hier können Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Ferienreiseverordnung stellen.
Das Verkehrsverbot für LKW (Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW) gilt auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen vom 01. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.
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