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3. September 2010  
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Ersatzführerschein bei Verlust oder Namenänderung

Allgemeine Hinweise

Für das Ausstellen eines Ersatzführerscheines werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Lichtbild 34 x 45 mm (biometrisch)
- Anzeige über Verlust oder Eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle
- ggf. Karteikartenabschrift, wenn der in Verlust geratene Führerschein nicht durch den Landkreis Parchim ausgestellt wurde oder bei Namensänderung
 

Die Gebühr beträgt für      - Ersatzausstellung:                    34,40 EUR
                                            - Vorläufigen Fahrausweis:          8,00 EUR
                                            - Eidesstattliche Versicherung:  30,70 EUR        
 

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