Erlaubnis für Güterkraftverkehr
Allgemeine Hinweise
Hier können Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr stellen.
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beföderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, ist erlaubnispflichtig. - Da die nachzuweisenden Genehmigungsvoraussetzungen entsprechend dem Antragsverfahren sehr umfangreich sind, ist bei Erstantragstellern vor Beibringung der Unterlagen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter unbedingt zu empfehlen.
Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.
|