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3. September 2010  
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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Allgemeine Hinweise

Zu beachten ist eine wichtige Neuerung, die sich aus der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) als Folge der Außerbetriebsetzung ergibt.

Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Dieses wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einem anderen Halter bzw. Fahrzeug zugeteilt werden.

Deshalb: Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und dieses Kennzeichen für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorwegreservierung Ihres Kennzeichens vornehmen lassen! Sonst kann es vorkommen, dass Sie dieses Kennzeichen bei der Inbetriebnahme nicht mehr verwenden können, da es bereits anderweitig vergeben wurde! Eine automatische Reservierung ist nicht möglich. Wir empfehlen deshalb, diese Vorreservierung gleich bei der Außerbetriebsetzung vornehmen zu lassen.

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