Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Allgemeine Hinweise
Zu beachten ist eine wichtige Neuerung, die sich aus der
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) als Folge der Außerbetriebsetzung ergibt.
Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr
Kennzeichen. Dieses wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) wieder freigegeben und kann einem anderen Halter bzw. Fahrzeug zugeteilt
werden.
Deshalb: Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und dieses
Kennzeichen für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie
unbedingt eine Vorwegreservierung Ihres Kennzeichens vornehmen lassen!
Sonst kann es vorkommen, dass Sie dieses Kennzeichen bei der Inbetriebnahme
nicht mehr verwenden können, da es bereits anderweitig vergeben wurde! Eine
automatische Reservierung ist nicht möglich. Wir empfehlen deshalb, diese
Vorreservierung gleich bei der Außerbetriebsetzung vornehmen zu lassen.
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