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3. September 2010  
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Ausfuhrkennzeichen

Allgemeine Hinweise

Bei Ausfuhr von Fahrzeugen in Staaten, die nicht der EU angehören, muss die Gültigkeitsdauer für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen mindestens 15 Tage betragen (Londoner Abkommen von 1949, Artikel 4).

 

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