Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
Allgemeine Hinweise
Der Rat der Europäischen Union hat im September 1998 die Einführung des digitalen Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) zur Überwachung
der Lenk- u. Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Von der
Verordnung betroffen sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Für die Antragstellung werden nachfolgende Unterlagen
benötigt:
- Personalausweis
- EURO-Führerschein (liegt noch ein "alter" Führerschein vor, muss ein EURO-Führerschein ausgestellt werden)
- Lichtbild 34 x 45 mm (biometrisch)
Die Gebühr beträgt 37,00 EUR.
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