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3. September 2010  
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Zivildienst - Dienst im Katastrophenschutz

Allgemeine Hinweise

Zivildienstpflichtige Helfer, die sich mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens 6 Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, brauchen keinen Zivildienst zu leisten, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. Die Verpflichtung ist gegenüber der Organisation abzugeben, bei der der Dienst im Katastrophenschutz abgeleistet werden soll (DRK, Feuerwehr, THW usw.).

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