Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Ordnungsamt

Verkauf pyrotechnischer Gegenstände im Handel

Allgemeine Hinweise

beabsichtigt der Inhaber eines Betriebes pyrotechnische Erzeugnisse der Klassen I und II zu vertreiben, so hat er dies seiner zuständigen Behörde anzuzeigen.

Informationen
Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Grundlage
Hintergrundinfo
Antrag/Service
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim