Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Ordnungsamt

Unabkömmlichstellung

Allgemeine Hinweise

Zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben kann der Wehrpflichtige im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solang er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann. Die Unabkömmlichstellung kann mit der Einschränkung ausgesprochen werden, dass der Wehrpflichtige / Zivildienstpflichtige in zeitlich begrenztem Umfang zum Wehrdienst / Zivildienst herangezogen werden darf.

Informationen
Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Grundlage
Hintergrundinfo
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim