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3. September 2010  
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Staatsangehörigkeitsbehörde

Allgemeine Hinweise

In der Staatsangehörigkeitsbehörde werden folgende Bereiche bearbeitet:

  1. Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellen von Staatsangehörigkeitsausweisen
  3. Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  4. Entgegennahme von Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit
  5. Beibehaltungsgenehmigung zur deutschen Staatsangehörigkeit
  6. Erklärungen zur Optionsregelung

Für alle Bearbeitungsvorgänge sind formgebundene Anträge einzureichen.
Antragsformulare mit Auflistung der einzureichenden Unterlagen können zugesandt oder abgeholt werden.
Die Antragsstellung hat unter Vorlage der Originalunterlagen persönlich zu erfolgen.

  1. Fertigen von amtlichen Beglaubigungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz

Hierfür sind die Originale der Zeugnisse bzw. Schriftstücke vorzulegen.
 

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