Staatsangehörigkeitsbehörde
Allgemeine Hinweise
In der Staatsangehörigkeitsbehörde werden folgende Bereiche bearbeitet:
- Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellen von
Staatsangehörigkeitsausweisen
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. Verzicht auf die
deutsche Staatsangehörigkeit
- Entgegennahme von Erklärungen zur deutschen Staatsangehörigkeit
- Beibehaltungsgenehmigung zur deutschen Staatsangehörigkeit
- Erklärungen zur Optionsregelung
Für alle Bearbeitungsvorgänge sind formgebundene Anträge einzureichen.
Antragsformulare mit Auflistung der einzureichenden Unterlagen können zugesandt
oder abgeholt werden.
Die Antragsstellung hat unter Vorlage der Originalunterlagen persönlich zu
erfolgen.
- Fertigen von amtlichen Beglaubigungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz
Hierfür sind die Originale der Zeugnisse bzw. Schriftstücke vorzulegen.
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