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3. September 2010  
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Heimaufsicht für stationäre Alten- u. Behinderteneinrichtungen

Allgemeine Hinweise

Die Heimaufsicht ist mit der Aufgabe der Durchführung der Regelungen des Heimgesetzes
und den dazugehörenden Verordnungen betraut. Dabei nimmt sie Anzeigen zur Eröffnung
von stationären Alten- u. Behinderteneinrichtungen auf, überwacht diese Einrichtungen, u.a.
mit Kontrollen, führt Beratungsgespräche und muss ggf. auch bei Verstößen gegen das Heim-
gesetz mit ordnungsrechtlichen Mitteln für das Wohl der BewohnerInnen der Einrichtungen
eingreifen.

Die Heimaufsicht nimmt Beschwerden der HeimbewohnerInnen oder deren Betreuer auf.
Sie stellt fest, ob jemand nach seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten als Fachkraft in
der Alten- u. Behindertenpflege anerkannt werden kann.

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