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3. September 2010  
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Gewerbeerlaubnis - Lotterien und Tombolen

Allgemeine Hinweise

Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola veranstaltet, bedarf der Erlaubnis nach dem
Lotteriegesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Ausgenommen hiervon sind nur die Organisationen, welche unter die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Tombolen fallen.
 

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