Gewerbeerlaubnis - Lotterien und Tombolen
Allgemeine Hinweise
Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola veranstaltet, bedarf der Erlaubnis
nach dem
Lotteriegesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Ausgenommen hiervon sind nur die Organisationen, welche unter die allgemeine
Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Tombolen fallen.
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