Feuerwehr-Technische-Zentrale ( FTZ )
Allgemeine Hinweise
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern haben die Landkreise die Aufgabe, den überörtlichen Brandschutz und die Technische Hilfeleistung sicherzustellen.
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