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3. September 2010  
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Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger und Sportschützen

Allgemeine Hinweise

Wer (Jagdscheininhaber) Waffen erworben hat und besitzen will, braucht dafür eine Erlaubnis (Waffenbesitzkarte). Sportschützen, die in einem Schießsportverein Mitglied sind und zur Leistungssteigerung Waffen erwerben möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

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