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3. September 2010  
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Erteilung Jagdschein

Allgemeine Hinweise

Wer die Jagd ausüben will,  muss im Besitz eines gültigen Jagscheines sein. Die Erteilung
erfolgt in der zuständigen Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. Es besteht, entsprechend
der Gültigkeit der Haftpflichtversicherung, die Möglichkeit einen Ein-, Zwei- oder Dreijahres-
jagdschein, einen Jugendjagdschein für ein oder zwei Jahre oder einen Tagesjagdschein
(gültig für 14 aufeinander folgende Tage) zu lösen.

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