Brauchbare Jagdhunde
Allgemeine Hinweise
Jeder Jäger, der einen Jagdhund bei der Jagd führen will, darf nur einen mit jagdlicher Eignung (Brauchbarkeit) führen. Die jagdliche Eignung kann der Jagdhund über Vereinsprüfungen, deren Fächer denen der BrauchbarkeitsVO des Landes M-V entsprechen, oder direkt bei der Brauchbarkeitsprüfung des Landkreises Parchim erlangen.
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