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3. September 2010  
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Beseitigung von Wild

Allgemeine Hinweise

Wildabfälle einschließlich Aufbruch sind nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung zu beseitigen.

Dabei sind boden-, naturschutz- und wasserrechtliche sowie hygienische Bestimmungen dahingehend zu berücksichtigen, dass durch die Beseitigung keine Gefährdungen für Boden, Wasser und Natur und keine Beeinträchtigungen der Gesundheit von Mensch und Tier eintreten dürfen.

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