Beseitigung von Wild
Allgemeine Hinweise
Wildabfälle einschließlich Aufbruch sind nach den Grundsätzen der
gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung zu beseitigen.
Dabei sind boden-, naturschutz- und wasserrechtliche sowie hygienische
Bestimmungen dahingehend zu berücksichtigen, dass durch die Beseitigung keine
Gefährdungen für Boden, Wasser und Natur und keine Beeinträchtigungen der
Gesundheit von Mensch und Tier eintreten dürfen.
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