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3. September 2010  
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Ausländerbehörde

Allgemeine Hinweise

- Zuständigkeit für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen

- Visumangelegenheiten, Abnahme von Verpflichtungserklärungen und Erteilung von Zustimmungen bzw. Versagungen an die Auslandsvertretungen zu Sichtvermerksanträgen

- Erteilung/Beschränkung/Versagung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz

- Ausstellung von Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

- Entscheidung über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Ausländern, bei zustimmungsbedürftiger Beschäftigung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit

- Förderung der Integration, insbesondere durch Feststellung der Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs

- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen

- Unterbringung und aufenthaltsrechtliche Behandlung von Asylbewerbern nach dem Asylverfahrensgesetz, insbesondere Aufnahme, Registrierung, Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Durchsetzung der räumlichen Beschränkung

- Beratung und Unterstützung bei freiwilliger Aus- und Weiterwanderung

- Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer und Staatenlose

- Ausreiseaufforderung, Ausreiseüberwachung, Ausweisungen, Vorbereitung und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

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