Ausländerbehörde
Allgemeine Hinweise
- Zuständigkeit für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und
Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen
Bestimmungen in anderen Gesetzen
- Visumangelegenheiten, Abnahme von Verpflichtungserklärungen und Erteilung
von Zustimmungen bzw. Versagungen an die Auslandsvertretungen zu
Sichtvermerksanträgen
- Erteilung/Beschränkung/Versagung von Aufenthaltstiteln nach dem
Aufenthaltsgesetz
- Ausstellung von Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche
Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
- Entscheidung über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Ausländern, bei
zustimmungsbedürftiger Beschäftigung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
Arbeit
- Förderung der Integration, insbesondere durch Feststellung der Berechtigung
bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche
Bestimmungen
- Unterbringung und aufenthaltsrechtliche Behandlung von Asylbewerbern nach
dem Asylverfahrensgesetz, insbesondere Aufnahme, Registrierung,
Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, Durchsetzung
der räumlichen Beschränkung
- Beratung und Unterstützung bei freiwilliger Aus- und Weiterwanderung
- Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer und Staatenlose
- Ausreiseaufforderung, Ausreiseüberwachung, Ausweisungen, Vorbereitung und
Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
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