Spendenbescheinigung
Allgemeine Hinweise
Spendenbescheinigungen werden für Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke ausgestellt, soweit sie an Einrichtungen des Landkreises bzw. Verbände (z.B. Kreisfeuerwehrverband) getätigt werden.
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