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3. September 2010  
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Einzugsermächtigung

Allgemeine Hinweise

Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für regelmäßig wieder- kehrende Zahlungen, dem für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und tragen somit zur Kostenersparnis bei. Es werden zu entrichtende Zahlungen an den Landkreis Parchim bei Fälligkeit von Ihrem Girokonto von der Kreiskasse abgebucht.
Sie haben nur noch dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstag die erforderliche Deckung aufweist.

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