Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Gebäudemanagement

Nutzung von Sportstätten der Schulen

Allgemeine Hinweise

Sportstätten und Schulräume werden auf Antrag an das Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung zur Durchführung eines Übungsbetriebes, von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen an Vereine, Betriebe oder den Freizeitsport vergeben, solange schulische Belange nicht beeinträchtigt werden. Für private Zwecke stehen Sportstätten und Schulräume nicht zur Verfügung.

Informationen
Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Grundlage
Hintergrundinfo
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim