Nutzung von Sportstätten der Schulen
Allgemeine Hinweise
Sportstätten und Schulräume werden auf Antrag an das Jugend-,
Schulverwaltungs- und Kulturamt in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung zur
Durchführung eines Übungsbetriebes, von sportlichen oder kulturellen
Veranstaltungen an Vereine, Betriebe oder den Freizeitsport vergeben, solange
schulische Belange nicht beeinträchtigt werden. Für private Zwecke stehen
Sportstätten und Schulräume nicht zur Verfügung.
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